VBS AG Orientierung & Mobilität / Lebenspraktische Fertigkeiten
Eine weitgehend selbstständige, unabhängige und angemessene Lebensgestaltung ist ein grundlegendes menschliches Bedürfnis und ein Menschenrecht, das in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) verfasst ist.
So ist in Artikel 9 Abs. 1 ausdrücklich ausgeführt, das alle unterzeichnenden Staaten für Menschen mit Behinderungen Vorkehrungen treffen müssen, „um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen (...)“.
Für den Bereich der Mobilität wird die Konvention sogar noch genauer und verpflichtet in Artikel 20 die Vertragsstaaten, die „persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen“. Weiterhin wird in Abs. C erwähnt, dass für Menschen mit Behinderungen „Schulungen in Mobilitätsfertigkeiten anzubieten“ sind. Damit stellt die UNO klar, dass es sich bei der selbstständigen Lebensführung und der unabhängigen Mobilität nicht nur um individuelle Bedürfnisse der Betroffen handelt, sondern dass dies geschützte Rechte sind.
Um zu einer selbständigen Lebensführung und zu einer unabhängigen Mobilität zu gelangen, brauchen blinde und sehbehinderte Menschen Unterstützung durch Fachkräfte, die ihnen spezifische Techniken und Fertigkeiten vermitteln. Diese Techniken befähigen die Betroffenen, erfolgreich einen Haushalt zu führen oder die alltäglichen Wege zu gehen, ohne eine direkte Assistenz in Anspruch nehmen zu müssen. So kann ihnen das Gefühl der Selbstwirksamkeit und Unabhängigkeit (wieder-)gegeben und erfolgreiche Aktivität und Teilhabe können ermöglicht werden.
Um nachhaltiges und erfolgreiches Lernen zu gewährleisten, sind ein früher Beginn der Schulung und die Förderung durch Einzelunterricht unerlässlich. Eine individuelle Passung des Angebots und die Integration der Techniken und Fertigkeiten in den Alltag der jeweiligen Personen sind nur durch eine systemische und individuelle Betrachtung des Einzelfalles möglich. Eine solche Individualisierung des Angebots erfordert neben persönlicher Zuwendung eine umfassende Fachlichkeit der Rehabilitationslehrer/innen.
Qualifizierung von Fachkräften
Seit den 70er-Jahren des 20. Jahrhunderts werden in speziellen Ausbildungen Rehabilitationslehrer/innen für Orientierung und Mobilität (O&M) sowie Lebenspraktische Fähigkeiten (LPF) für blinde und sehbehinderte Menschen in Deutschland ausgebildet. Die Ausbildung baut auf einer Berufsausbildung im pädagogischen oder sozialen Bereich und praktischer pädagogischer Erfahrung mit blinden oder sehbehinderten Menschen auf und ist anerkannt durch den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV). Diese qualifiziert dazu, sehbehinderte oder blinde Schulungspartner jeden Alters und ggf. mit zusätzlichen Beeinträchtigungen in LPF und/oder O&M zu schulen.
Handlungsfelder
Schulungen in Orientierung & Mobilität (O&M) sowie in Lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF) sind ein Bestandteil der Rehabilitation sowohl bei angeborenen als auch erworbenen Augenerkrankungen mit der einhergehenden Sehbehinderung bzw. Blindheit. Setzt man die Prämisse eines lebenslangen Lernens an, erfolgt dies beginnend mit der Frühförderung über schulische und berufliche Bildung, begleitend auf dem Arbeitsmarkt und in Wohnstätten bis hin zu älteren Menschen. Anbieter dieser Rehabilitationsleistung sind Angestellte der Einrichtungen und Verbände, aber auch freiberuflich arbeitende Rehabilitationslehrer/innen.
Schulungen in O&M sowie in LPF werden in einigen, aber noch nicht in allen Bildungseinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen angeboten. Für deren Durchführung gibt es keine bundesweit einheitlichen Regelungen. Entsprechende Regelungen für sehbehinderte und blinde Kinder und Jugendliche, die integrativ bzw. inklusiv an allgemeinen Schulen unterrichtet werden, sind bisher nur in Ausnahmefällen getroffen worden.
Forderungen und Ziele
So ist in Artikel 9 Abs. 1 ausdrücklich ausgeführt, das alle unterzeichnenden Staaten für Menschen mit Behinderungen Vorkehrungen treffen müssen, „um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen (...)“.
Für den Bereich der Mobilität wird die Konvention sogar noch genauer und verpflichtet in Artikel 20 die Vertragsstaaten, die „persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen“. Weiterhin wird in Abs. C erwähnt, dass für Menschen mit Behinderungen „Schulungen in Mobilitätsfertigkeiten anzubieten“ sind. Damit stellt die UNO klar, dass es sich bei der selbstständigen Lebensführung und der unabhängigen Mobilität nicht nur um individuelle Bedürfnisse der Betroffen handelt, sondern dass dies geschützte Rechte sind.
Um zu einer selbständigen Lebensführung und zu einer unabhängigen Mobilität zu gelangen, brauchen blinde und sehbehinderte Menschen Unterstützung durch Fachkräfte, die ihnen spezifische Techniken und Fertigkeiten vermitteln. Diese Techniken befähigen die Betroffenen, erfolgreich einen Haushalt zu führen oder die alltäglichen Wege zu gehen, ohne eine direkte Assistenz in Anspruch nehmen zu müssen. So kann ihnen das Gefühl der Selbstwirksamkeit und Unabhängigkeit (wieder-)gegeben und erfolgreiche Aktivität und Teilhabe können ermöglicht werden.
Um nachhaltiges und erfolgreiches Lernen zu gewährleisten, sind ein früher Beginn der Schulung und die Förderung durch Einzelunterricht unerlässlich. Eine individuelle Passung des Angebots und die Integration der Techniken und Fertigkeiten in den Alltag der jeweiligen Personen sind nur durch eine systemische und individuelle Betrachtung des Einzelfalles möglich. Eine solche Individualisierung des Angebots erfordert neben persönlicher Zuwendung eine umfassende Fachlichkeit der Rehabilitationslehrer/innen.
Qualifizierung von Fachkräften
Seit den 70er-Jahren des 20. Jahrhunderts werden in speziellen Ausbildungen Rehabilitationslehrer/innen für Orientierung und Mobilität (O&M) sowie Lebenspraktische Fähigkeiten (LPF) für blinde und sehbehinderte Menschen in Deutschland ausgebildet. Die Ausbildung baut auf einer Berufsausbildung im pädagogischen oder sozialen Bereich und praktischer pädagogischer Erfahrung mit blinden oder sehbehinderten Menschen auf und ist anerkannt durch den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV). Diese qualifiziert dazu, sehbehinderte oder blinde Schulungspartner jeden Alters und ggf. mit zusätzlichen Beeinträchtigungen in LPF und/oder O&M zu schulen.
Handlungsfelder
Schulungen in Orientierung & Mobilität (O&M) sowie in Lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF) sind ein Bestandteil der Rehabilitation sowohl bei angeborenen als auch erworbenen Augenerkrankungen mit der einhergehenden Sehbehinderung bzw. Blindheit. Setzt man die Prämisse eines lebenslangen Lernens an, erfolgt dies beginnend mit der Frühförderung über schulische und berufliche Bildung, begleitend auf dem Arbeitsmarkt und in Wohnstätten bis hin zu älteren Menschen. Anbieter dieser Rehabilitationsleistung sind Angestellte der Einrichtungen und Verbände, aber auch freiberuflich arbeitende Rehabilitationslehrer/innen.
Schulungen in O&M sowie in LPF werden in einigen, aber noch nicht in allen Bildungseinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen angeboten. Für deren Durchführung gibt es keine bundesweit einheitlichen Regelungen. Entsprechende Regelungen für sehbehinderte und blinde Kinder und Jugendliche, die integrativ bzw. inklusiv an allgemeinen Schulen unterrichtet werden, sind bisher nur in Ausnahmefällen getroffen worden.
Forderungen und Ziele
- Unterricht in Orientierung & Mobilität sowie in Lebenspraktischen Fähigkeiten ist grundsätzlich durch qualifiziertes Fachpersonal als Einzelunterricht zu erteilen.
- Unterricht in Orientierung & Mobilität sowie in Lebenspraktischen Fähigkeiten ist bereits im Rahmen der Frühförderung blinder und sehbehinderter Kinder sicherzustellen.
- Individuell an die Bedürfnisse angepasste Einzelschulungen sind unabhängig vom Förderort, das heißt auch in inklusiven Settings, zu gewährleisten. Die Finanzierung hierfür ist sicherzustellen. (siehe Artikel 20 der UN-BRK).
- Insbesondere an Übergängen (Einschulung, Schulwechsel, Beginn der Berufsausbildung oder eines Studiums, Aufnahme einer Berufstätigkeit, Veränderungen innerhalb der Lebenssituation) sind eine bedarfsgerechte Unterrichtung in Orientierung und Mobilität sowie die Vermittlung spezifischer lebenspraktischer Fähigkeiten einschließlich der erforderlichen Hilfsmittelkompetenz sicherzustellen.
- Der Unterricht ist einzubetten in die Förder- und Bildungspläne. Die Arbeit der Rehabilitationslehrer ist mit der pädagogischen Arbeit anderer Fachkräfte zu vernetzen (vgl. Position zu Low Vision).
- Für erwachsene und ältere blinde und sehbehinderte Personen haben die Bemühungen um eine einkommens- und vermögensunabhängige Kostenübernahme der Schulung in LPF bisher zu keiner eindeutigen Regelung geführt. In der Folge führt dies zu einem Verlust in der Lebensqualität bis hin zu Pflegebedürftigkeit. Das SGB IX stellt lediglich das Angebot an Leistungen dar, regelt jedoch nicht den Rechtsanspruch. Schulungen in O&M obliegen im Regelfall dem Leistungsträger Gesetzliche Krankenversicherung. Diese stellt zu ihren Lasten jedoch nur eine Grundversorgung sicher. Für diese Klientel muss eine bedarfsorientierte Versorgung in beiden Bereichen ermöglicht, ggf. erstritten werden.
- Pädagogisches Personal (Lehrer, Erzieher, Altenpfleger, Frühförderer und weiteres Personal), das mit Bildung, Erziehung und Pflege blinder und sehbehinderter Menschen betraut ist, bedarf spezieller Fortbildungen in Orientierung und Mobilität sowie Lebenspraktischen Fähigkeiten zum angemessenen Umgang mit blinden und sehbehinderten Menschen und zur Unterstützung ihrer möglichst selbständigen Lebensführung.
- Die Standards und Qualitätskriterien des Bundesverbandes der Rehabilitationslehrer/innen für Blinde und Sehbehinderte e. V. (Fortbildung, Ausrüstungsstandard, Arbeitsbedingungen) sind umzusetzen.
- Der VBS fördert die Zusammenarbeit der verschiedenen Gruppen betroffener Menschen und setzt sich für eine flächendeckende, bedarfsgerechte Unterrichtung blinder und sehbehinderter Menschen in Orientierung & Mobilität sowie Lebenspraktischen Fähigkeiten ein.
Beauftragte
Ursula Sperrer-Kniep
c/o Nikolauspflege - Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen
Am Kräherwald 271
70193 Stuttgart
Tel.: 49 (711) 6564 - 242
Mobil: 0162 2547167
E-Mail
Ursula Sperrer-Kniep
c/o Nikolauspflege - Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen
Am Kräherwald 271
70193 Stuttgart
Tel.: 49 (711) 6564 - 242
Mobil: 0162 2547167