Die beste Bildung für alle: Qualität und Professionalisierung zur Sicherung von Teilhabe - Fachgespräch mit den Mitgliedern des Landtages (20.10.2021)
Qualitätskonzept in den Schulen B.W: Fachgespräch mit den Mitgliedern des Landtages am 20.04.2019
Fachtag Sonderpädagogische Diagnostik - PH Ludwigsburg 29. Juni 2018
Wir danken allen Unterstützern für den gelungen Tag.
Qualität in der Sonderpädagogik: Fachgespräch mit den Mitgliedern des Landtages am 10.04.2018
Fachgespräch mit Thomas Poreski (Grüne), Dr. Monika Stolz (CDU), Nikolaus Schenk (Grüne) am 17.02.2016
Fachgespräch der vier sonderpädagogischen Fachverbände mit Mitgliedern des Landtags am 11.03.2015
Positionspapier zur Schulgesetznovelle (Schuljahr 2015/16)
Positionspapier des VBS-BaWü zur Weiterentwicklung des Sonderschulwesens in Baden-Württemberg.
Fachgespräch mit Vertretern des Landtags aus Bildungs- und Sozialausschuss 2013
Fachgespräch mit Vertretern des Landtags aus Bildungs- und Sozialausschuss 2013
Der Einladung der Fachverbände BDH (Bund deutscher Hörgeschädigtenpädagogen) – Annabell Jooss und Vera Kolbe, dgs (deutsche Gesellschaft für Sprachheilpädagogik) – Anja Theisel und Kristina Brune, VBS (Verband der Blinden- und Sehbehindertenpädagogen) – Ulrike Bauer-Murr und Dietmar Stephan sowie vds (Verbandes Sonderpädagogik) – Michael Rehberger und Heiner Hebborn zum Fachgespräch mit dem Thema
waren 6 Parlamentarier von CDU (Dr. Monika Stolz), Grünen (Thomas Poreski, Josha Frey), SPD (Sabine Wölfle, Klaus Käppeler) und FDP (Gabriele Heise) in die Räume der Nikolauspflege in Stuttgart gefolgt.
Inhaltlicher Schwerpunkt des Austauschs war die Qualität der Lehrerbildung. Nach einem fachlichen Input von Anja Theisel (dgs) zu aktuellen Forschungsergebnissen aus der Forschungsstudie Ki.SSES in BW zu Qualitätsmerkmalen des Unterrichts für sprachbeeinträchtigte Kinder im Unterschied zu Qualitätsmerkmalen allgemein guten Unterrichts entwickelte sich ein Austausch zu den Anforderungen, die eine solche fachspezifische Qualität an die Lehrerbildung stellt. Deutlich wurde diese Notwendigkeit auch an Fallbeispielen aus dem Blind-Sehbehinderten-Bereich. Jede Beeinträchtigung macht methodisch-didaktische Kompetenzen erforderlich, die Bildungsinhalte für die betroffenen Kinder zugänglich machen zu können. Dies kann nur auf dem Hintergrund eines differenzierten fachspezifischen Wissens über Art, Hintergründe und Auswirkungen der Beeinträchtigung auf den Lernprozess geschehen. Für die Lehrerbildung bedeutet dies einerseits den Erhalt fachspezifischen Wissens im Bereich der sonderpädagogischen Fachrichtungen, andererseits eine Ausweitung der Kenntnisse allgemeiner Lehrämter hinsichtlich unterschiedlicher Bedürfnislagen.
Eine gemeinsame Linie zeigte sich im Hinblick auf das Verständnis von Inklusion als Recht, nicht als Pflicht. Die Eltern sollen auch in Zukunft die Möglichkeit haben, zwischen einer Beschulung an einer allgemeinen Schule oder an einer Sonderschule wählen zu können, je nach individuellem Bedarf der Kinder und Jugendlichen. Die Notwendigkeit einer besseren Durchlässigkeit des Übergangs zwischen den verschiedenen Institutionen wurde hervorgehoben.
Unterschiedliche Sichtweisen wurden bei der Frage deutlich, ob Sonderpädagogen Teil des Kollegiums der allgemeinen Schulen sein sollten oder weiterhin angebunden an ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum.
Sehr heterogen derzeit wird in den unterschiedlichen Landkreisen der Umgang mit Eingliederungshilfe gehandhabt –auch von Seiten der Politik wird hier mehr Transparenz bei der Vergabe von Ressourcen gefordert.
Es ist die Tendenz bei allen Beteiligten zu einer bedachtsamen Umsetzung und Erweiterung inklusiver Beschulungsformen sichtbar, um den Kindern optimale Bildungsangebote bereitstellen zu können.
Zum zweiten Mal hat sich dieser fachliche Austausch als sehr gewinnbringend erwiesen. Die Parlamentarier konnten neue Informationen mit nach Hause nehmen und die Verbände Einblick in die schwierige Arbeit des guten Abwägens vieler Bedürfnisse in dem komplexen Prozess bildungspolitischer Gestaltung.
Wir danken allen Beteiligten für das konstruktive Gespräch!
Der Einladung der Fachverbände BDH (Bund deutscher Hörgeschädigtenpädagogen) – Annabell Jooss und Vera Kolbe, dgs (deutsche Gesellschaft für Sprachheilpädagogik) – Anja Theisel und Kristina Brune, VBS (Verband der Blinden- und Sehbehindertenpädagogen) – Ulrike Bauer-Murr und Dietmar Stephan sowie vds (Verbandes Sonderpädagogik) – Michael Rehberger und Heiner Hebborn zum Fachgespräch mit dem Thema
‚Inklusion braucht Qualität’
waren 6 Parlamentarier von CDU (Dr. Monika Stolz), Grünen (Thomas Poreski, Josha Frey), SPD (Sabine Wölfle, Klaus Käppeler) und FDP (Gabriele Heise) in die Räume der Nikolauspflege in Stuttgart gefolgt.
Inhaltlicher Schwerpunkt des Austauschs war die Qualität der Lehrerbildung. Nach einem fachlichen Input von Anja Theisel (dgs) zu aktuellen Forschungsergebnissen aus der Forschungsstudie Ki.SSES in BW zu Qualitätsmerkmalen des Unterrichts für sprachbeeinträchtigte Kinder im Unterschied zu Qualitätsmerkmalen allgemein guten Unterrichts entwickelte sich ein Austausch zu den Anforderungen, die eine solche fachspezifische Qualität an die Lehrerbildung stellt. Deutlich wurde diese Notwendigkeit auch an Fallbeispielen aus dem Blind-Sehbehinderten-Bereich. Jede Beeinträchtigung macht methodisch-didaktische Kompetenzen erforderlich, die Bildungsinhalte für die betroffenen Kinder zugänglich machen zu können. Dies kann nur auf dem Hintergrund eines differenzierten fachspezifischen Wissens über Art, Hintergründe und Auswirkungen der Beeinträchtigung auf den Lernprozess geschehen. Für die Lehrerbildung bedeutet dies einerseits den Erhalt fachspezifischen Wissens im Bereich der sonderpädagogischen Fachrichtungen, andererseits eine Ausweitung der Kenntnisse allgemeiner Lehrämter hinsichtlich unterschiedlicher Bedürfnislagen.
Eine gemeinsame Linie zeigte sich im Hinblick auf das Verständnis von Inklusion als Recht, nicht als Pflicht. Die Eltern sollen auch in Zukunft die Möglichkeit haben, zwischen einer Beschulung an einer allgemeinen Schule oder an einer Sonderschule wählen zu können, je nach individuellem Bedarf der Kinder und Jugendlichen. Die Notwendigkeit einer besseren Durchlässigkeit des Übergangs zwischen den verschiedenen Institutionen wurde hervorgehoben.
Unterschiedliche Sichtweisen wurden bei der Frage deutlich, ob Sonderpädagogen Teil des Kollegiums der allgemeinen Schulen sein sollten oder weiterhin angebunden an ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum.
Sehr heterogen derzeit wird in den unterschiedlichen Landkreisen der Umgang mit Eingliederungshilfe gehandhabt –auch von Seiten der Politik wird hier mehr Transparenz bei der Vergabe von Ressourcen gefordert.
Es ist die Tendenz bei allen Beteiligten zu einer bedachtsamen Umsetzung und Erweiterung inklusiver Beschulungsformen sichtbar, um den Kindern optimale Bildungsangebote bereitstellen zu können.
Zum zweiten Mal hat sich dieser fachliche Austausch als sehr gewinnbringend erwiesen. Die Parlamentarier konnten neue Informationen mit nach Hause nehmen und die Verbände Einblick in die schwierige Arbeit des guten Abwägens vieler Bedürfnisse in dem komplexen Prozess bildungspolitischer Gestaltung.
Wir danken allen Beteiligten für das konstruktive Gespräch!
Gute Schule
Das Klientel der blinden und sehbehinderten Schülerinnen und Schüler stellt im Behindertenbereich eine sehr kleine Gruppe dar. Um die Präsenz bei den bildungspolitischen Sprechern der Parteien in Baden Württemberg zu erhöhen, wurde allen das Heft "Gute Schule" zugeschickt.
Download unter: vbs-gs.de/uploaded_files/degenhardt_guteschule.pdf
Download unter: vbs-gs.de/uploaded_files/degenhardt_guteschule.pdf