Taubblindengeld
Sinn und Zweck des Taubblindengeldes in Bayern.
Der Freistaat Bayern gibt seinen Taubblinden
seit Januar 2013 eine finanzielle Hilfe. Personen die einen Hörverlust von mindestens 80 %
haben oder gehörlos und blind sind, bekommen Taubblindengeld.
Das Taubblindengeld beträgt 544,- Euro und macht zusammen mit dem Blindengeld 1088,- Euro im Monat aus (Stand Juli 2014).
Das Taubblindengeld kann beim Zentrum Bayern für Familie und Soziales beantragt werden. Dort entscheidet der medizinische Dienst ob die gesundheitlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Wie sollten Taubblinde und hochgradig Hör- und Sehbehinderte dieses Geld einsetzen.
Für Taxifahrten wenn man anders seine Ziele nicht erreichen kann.
Für geschulte Taubblinden Assistenz oder Begleitpersonen die das Lormen oder andere Gebärden beherrschen.
Für Hilfen im Haushalt (Putzen, Kleiderpflege und andere Angelegenheiten).
Vorlesen ( z.B. durch lormen oder taktiles Gebärden) von persönlichen Briefen durch eine Vertrauensperson und/oder spezielle Vorlesedienste.
Hilfe bei der Erledigung des persönlichen Schriftverkehrs mit Behörden, Banken, Versicherungen und anderen Stellen.
Für die Bezahlung der Begleitung bei Spaziergängen, Schwimmen, Tandem fahren oder andere sportliche Betätigungen.
Für Hilfsmittel die nicht von der Krankenkasse oder anderen Kostenträgern
(soziale Einrichtungen Regierungsbezirke) bezahlt werden.
Dies sind in aller Regel Hilfsmittel mit Fibration, wie Wecker Uhren, Geldscheinprüfer
und anderes mehr. Auch spezielle blindengerechte Brettspiele, (Schach, Mühle, Dame und Mensch ärgere dich nicht). Auch der Kauf von speziellen Haus- und Küchengeräten welche die arbeiten erleichtern.
Für Freunde und Bekannte die immer wieder helfen, sollte man Aufmerksamkeiten zum Beispiel kleine Geldbeträge geben oder zum Essen einladen.
Zur Bezahlung von Begleitungen zu Freizeiten, die keine Unterstützung von anderen Einrichtungen erhalten.
Hilfen die von Kostenträgern übernommen werden wie zum Beispiel
Windschellen für Klingeln, Lichtanlagen ebenfalls zum Türöffnen oder deren Fibrations,
Zusatz Scanner PC Braillezeile oder vergrößernde Sehhilfen, müssen bei den bekannten Kostenträgern beantragt werden.
Die Helfer des BBSB stehen hierzu gerne zur Verfügung.
Bitte beachten, dass Geldleistungen der staatlichen Pflegeversicherung oder die Unterbringung in einem öffentlich geförderten Heim zu einer Reduzierung des Taubblindengeldes führen!
Das Taubblindengeld ist für keinen Fall als Sparguthaben anzulegen.
Es sei denn, wenn man zusätzliche Hilfsmittel wie Braillezeilen für Kommunikation (Handy)
als zweites Hilfsmittel benötigt.
Sie können mit dem Taubblindengeld viele Nachteile ausgleichen.
Denken Sie daran, dass diese Geldsumme zur Erleichterung und Verbesserung Ihres
Lebens vom Staat gegeben wird.
Der Freistaat Bayern gibt seinen Taubblinden
seit Januar 2013 eine finanzielle Hilfe. Personen die einen Hörverlust von mindestens 80 %
haben oder gehörlos und blind sind, bekommen Taubblindengeld.
Das Taubblindengeld beträgt 544,- Euro und macht zusammen mit dem Blindengeld 1088,- Euro im Monat aus (Stand Juli 2014).
Das Taubblindengeld kann beim Zentrum Bayern für Familie und Soziales beantragt werden. Dort entscheidet der medizinische Dienst ob die gesundheitlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Wie sollten Taubblinde und hochgradig Hör- und Sehbehinderte dieses Geld einsetzen.
Für Taxifahrten wenn man anders seine Ziele nicht erreichen kann.
Für geschulte Taubblinden Assistenz oder Begleitpersonen die das Lormen oder andere Gebärden beherrschen.
Für Hilfen im Haushalt (Putzen, Kleiderpflege und andere Angelegenheiten).
Vorlesen ( z.B. durch lormen oder taktiles Gebärden) von persönlichen Briefen durch eine Vertrauensperson und/oder spezielle Vorlesedienste.
Hilfe bei der Erledigung des persönlichen Schriftverkehrs mit Behörden, Banken, Versicherungen und anderen Stellen.
Für die Bezahlung der Begleitung bei Spaziergängen, Schwimmen, Tandem fahren oder andere sportliche Betätigungen.
Für Hilfsmittel die nicht von der Krankenkasse oder anderen Kostenträgern
(soziale Einrichtungen Regierungsbezirke) bezahlt werden.
Dies sind in aller Regel Hilfsmittel mit Fibration, wie Wecker Uhren, Geldscheinprüfer
und anderes mehr. Auch spezielle blindengerechte Brettspiele, (Schach, Mühle, Dame und Mensch ärgere dich nicht). Auch der Kauf von speziellen Haus- und Küchengeräten welche die arbeiten erleichtern.
Für Freunde und Bekannte die immer wieder helfen, sollte man Aufmerksamkeiten zum Beispiel kleine Geldbeträge geben oder zum Essen einladen.
Zur Bezahlung von Begleitungen zu Freizeiten, die keine Unterstützung von anderen Einrichtungen erhalten.
Hilfen die von Kostenträgern übernommen werden wie zum Beispiel
Windschellen für Klingeln, Lichtanlagen ebenfalls zum Türöffnen oder deren Fibrations,
Zusatz Scanner PC Braillezeile oder vergrößernde Sehhilfen, müssen bei den bekannten Kostenträgern beantragt werden.
Die Helfer des BBSB stehen hierzu gerne zur Verfügung.
Bitte beachten, dass Geldleistungen der staatlichen Pflegeversicherung oder die Unterbringung in einem öffentlich geförderten Heim zu einer Reduzierung des Taubblindengeldes führen!
Das Taubblindengeld ist für keinen Fall als Sparguthaben anzulegen.
Es sei denn, wenn man zusätzliche Hilfsmittel wie Braillezeilen für Kommunikation (Handy)
als zweites Hilfsmittel benötigt.
Sie können mit dem Taubblindengeld viele Nachteile ausgleichen.
Denken Sie daran, dass diese Geldsumme zur Erleichterung und Verbesserung Ihres
Lebens vom Staat gegeben wird.
Aktionsplan Schwerpunkte der bayerischen Politik für Menschen mit Behinderung im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention.
Schreiben der Regierung von Oberbayern zu Inklusionsberatung in München
Aufgaben von Schulbegleitern
(aus "Schulverwaltung Bayern" 1/2015)