Chem­nit­zer Erklä­rung

Der Ver­band für Blin­den- und Seh­be­hin­der­ten­päd­ago­gik e. V. (VBS) hat sich als Fach­ver­band für Blin­den- und Seh­be­hin­der­ten­päd­ago­gik auch der Auf­ga­be ver­schrie­ben, die Belan­ge blin­der und seh­be­hin­der­ter Men­schen, ins­be­son­de­re in Bil­dungs­kon­tex­ten, gegen­über den Akteu­rin­nen und Akteu­ren auf allen Ebe­nen der Gesell­schaft zu ver­tre­ten.

Das tra­di­tio­nell jähr­lich statt­fin­den­de Tref­fen des VBS-Arbeits­krei­ses der Lei­te­rin­nen und Lei­ter der Blin­den- und Seh­be­hin­der­ten­bil­dungs­ein­rich­tun­gen aus der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land und den deutsch­spra­chi­gen Nach­bar­län­dern hat vom 10. bis 12. Mai 2026 in Chem­nitz statt­ge­fun­den. Auch in die­sem Jahr wur­de das Tref­fen zum Anlass genom­men, sich über die kon­kre­te sozi­al- und bil­dungs­po­li­ti­sche Situa­ti­on von Men­schen mit Beein­träch­ti­gung des Sehens und Blind­heit aus­zu­tau­schen.

Mit gro­ßer Sor­ge haben die Mit­glie­der des Arbeits­krei­ses die aktu­el­len Geset­zes­vor­ha­ben und öffent­li­chen poli­ti­schen Debat­ten zur Situa­ti­on von Men­schen mit Behin­de­rung in unse­rer Gesell­schaft zur Kennt­nis genom­men.

Der VBS steht – sei­ner sat­zungs­ge­mä­ßen Auf­ga­be fol­gend – allen fach­li­chen Debat­ten um Bemü­hun­gen zur Schär­fung eines indi­vi­du­el­len, effi­zi­en­ten und ziel­ge­rich­te­ten Ein­sat­zes von Res­sour­cen für die Teil­ha­be von Men­schen mit Beein­träch­ti­gung des Sehens und Blind­heit zur Ver­fü­gung. Die­se müs­sen jedoch im Ver­bund mit allen Betei­lig­ten, ins­be­son­de­re mit den Men­schen mit Blind­heit und Seh­be­hin­de­rung, und deren Ver­bän­den und Selbst­ver­tre­tun­gen geführt wer­den.

Kon­kret bezie­hen wir die­ses Ange­bot auf fol­gen­de Vor­ha­ben und Initia­ti­ven:

  • Gesetz zur Ände­rung des Behin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­set­zes
  • Gesetz zur Struk­tur­re­form der Kin­der- und Jugend­hil­fe
  • Emp­feh­lung 17 der Kom­mis­si­on zur Sozi­al­staats­re­form zur Wei­ter­ent­wick­lung der Ein­glie­de­rungs­hil­fe
  • Arbeits­pa­pier „Effi­zi­en­ter Res­sour­cen­ein­satz bei Leis­tungs­ge­set­zen“ 

Die letz­ten Jah­re und Jahr­zehn­te haben in vie­len Fel­dern der Teil­ha­be­ge­stal­tung gro­ße Fort­schrit­te gebracht. Die men­schen­recht­li­chen Selbst­ver­pflich­tun­gen, die sich aus der Rati­fi­zie­rung der UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on erge­ben, haben dabei viel­fach als Ori­en­tie­rung gedient und zu einer schritt­wei­sen Abkehr von der Idee der sozia­len Gewäh­rung geführt. Dem fol­gend for­mu­lier­te Bun­des­prä­si­dent Stein­mei­er auf dem Jah­res­emp­fang des Beauf­trag­ten der Bun­des­re­gie­rung für die Belan­ge von Men­schen mit Behin­de­run­gen im Okto­ber 2025: „Inklu­si­on ist kein Nice-to-have für gute Zei­ten […]. Inklu­si­on ist ein Men­schen­recht!“. Dem­nach kann und soll­te auch eine ange­spann­te Haus­halts­la­ge in Bund, Län­dern und Kom­mu­nen Anlass sein, ver­wal­tungs­tech­ni­sche und struk­tu­rel­le Details zu hin­ter­fra­gen und auf den Prüf­stand zu stel­len. Die­se Situa­ti­on darf jedoch nicht dazu genutzt wer­den, grund­le­gen­de Rech­te, Stan­dards und Errun­gen­schaf­ten aus­zu­höh­len.

So gibt es zum Bei­spiel einen poli­ti­schen und gesell­schaft­li­chen Kon­sens über die Not­wen­dig­keit des Büro­kra­tie­ab­baus in vie­len Berei­chen des gesell­schaft­li­chen Lebens. Dabei besteht jedoch die Gefahr, dass die not­wen­di­gen und mög­li­chen Maß­nah­men zur Erhö­hung der Bar­rie­re­frei­heit unter die­sem Kon­sens mit gefasst wer­den. Es wird damit auch der Ein­druck erweckt, dass Maß­nah­men zur Her­stel­lung bar­rie­re­frei­er Ange­bo­te als ver­zicht­bar und unnö­tig kos­ten­trei­bend dif­fa­miert wer­den.

Auch die Ver­knüp­fung von Bar­rie­re­frei­heit mit dem Kon­strukt der „unver­hält­nis­mä­ßi­gen und unbil­li­gen Belas­tung“ führt dazu, Maß­nah­men für die Teil­ha­be von Men­schen mit Behin­de­rung domi­nant als Kos­ten­fak­tor zu inter­pre­tie­ren. Die­se Fokus­sie­rung auf die Kos­ten ver­nach­läs­sigt nicht nur die men­schen­recht­li­che Dimen­si­on, sie ver­kennt auch die enor­men Chan­cen, die sich für eine Gesell­schaft eröff­nen, wenn sie inklu­siv auf­ge­stellt ist. So sind zum Bei­spiel kon­se­quent bar­rie­re­freie digi­ta­le Publi­ka­tio­nen ein Gewinn für alle Lesen­den und deren Mög­lich­keit in der digi­ta­len Welt ver­füg­ba­re Infor­ma­tio­nen auf­ga­ben­ge­recht zu nut­zen.

Das Recht auf indi­vi­du­el­le ange­mes­se­ne Vor­keh­run­gen ist ein zen­tra­ler Kern­ge­dan­ke, der seit Jahr­zehn­ten Maß­stab für die Ent­wick­lung einer inklu­si­ven Gesell­schaft ist und dadurch ein Mehr an Teil­ha­be für Men­schen mit Behin­de­rung ermög­licht.

Eine Abkehr, zum Bei­spiel durch die unkri­ti­sche Über­be­to­nung der ver­meint­li­chen Effi­zi­enz­po­ten­tia­le von ver­all­ge­mei­nern­den Pool­lö­sun­gen und alter­na­tiv­lo­sen, pau­scha­len Ange­bots­mus­tern, wird in vie­len Fäl­len den spe­zi­fi­schen Bedar­fen von Men­schen mit Beein­träch­ti­gung des Sehens und Blind­heit nicht gerecht. Gera­de bei Ler­nen­den mit Beein­träch­ti­gung des Sehens und Blind­heit besteht der kon­kre­te Bedarf im Ange­bot und Umgang mit spe­zi­fi­schen digi­ta­len und klas­si­schen Lern­me­di­en. Dies zieht zum Bei­spiel den Bedarf einer spe­zi­fi­schen Qua­li­fi­ka­ti­on einer Schul­be­glei­tung nach sich, die in der Regel nicht bei einer sys­te­mi­schen und poo­l­ori­en­tier­ten Leis­tungs­er­brin­gung vor­han­den ist.

Abschlie­ßend soll noch­mals betont wer­den, dass alle Betei­lig­ten im Hand­lungs­feld der Bil­dung von Men­schen mit Beein­träch­ti­gung des Sehens und Blind­heit den Reform­be­darf und auch das Poten­ti­al bei den Bemü­hun­gen um eine Effi­zi­enz­er­hö­hung aner­ken­nen. Dies darf aber nicht dazu füh­ren Qua­li­täts­stan­dards zu sen­ken, Erreich­tes in Fra­ge zu stel­len und Teil­ha­be von Men­schen mit Behin­de­rung zu gefähr­den.

In die­sem Zusam­men­hang bie­tet der VBS sei­ne Mit­ar­beit und das Fach­wis­sen im Netz­werk für die wei­te­ren Dis­kur­se im Sin­ne der Wei­ter­ent­wick­lung inklu­si­ver Struk­tu­ren an.

Gesi­na Wil­fert                                                              Anne Reich­mann
Alex­an­der Remus                                                         Patrick Tem­mes­feld

für den AK der Lei­te­rin­nen und Lei­ter                             für den VBS-Vor­stand
der Blin­den- und Seh­be­hin­der­ten-
bil­dungs­ein­rich­tun­gen

Chem­nitz, 12. Mai 2026

 
 
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